Förderungen für Elektromobilität
Was wird aktuell im Bereich Elektromobilität auch in Kombination mit Photovoltaik gefördert? Im Folgenden finden Sie Informationen zu den staatlichen Förderungen im Bereich Elektromobilität.
Die Bundesregierung hat den Haushalt 2024 beschlossen. Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stehen 2024 rund 49 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,4 Milliarden Euro zum Ausbau der Elektromobilität durch Batteriezellförderung und Verbesserung des Ladeinfrastruktur.
Die bisherigen Fördermöglichkeiten existieren nach wie vor auf dem Papier, wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald es neue Entscheidungen gibt.
Für Privatpersonen und Unternehmen gibt es aktuell unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
KfW-Zuschussförderung – Solarstrom für Elektroautos (ausgeschöpft)
Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen einer bestehenden Immobilie, die Besitzer eines Elektroautos sind und die zu fördernden Komponenten fabrikneu anschaffen.
Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW trat am 26. September in Kraft und war bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind keine Anträge mehr möglich.
Der diesjährige Fördertopf (300 Millionen Euro) ist durch die bereits am ersten Tag getätigten 33.000 Anträge geleert worden. Durch den gewaltigen Ansturm und technische Schwierigkeiten zu diversen Verzögerungen bei der Antragstellung. Gut zu wissen: Das Ministerium hat für diese Förderung insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die ersten 300 Millionen sind bereits jetzt verteilt worden. Die restlichen 200 Millionen Euro sollen allerdings erst im kommenden Jahr verteilt werden.
Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, aktualisieren wir diesen Inhalt umgehend.
- Zuschuss für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- Zuschuss für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Zuschuss für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
- maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
- keine Förderung wenn die Gesamtkosten den Förderbetrag unterschreiten
Quelle: KfW
Zur Förderseite der KfW - Zuschuss 442
KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien
- Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Energieversorgung
- Integrierte Mobilitätsvorhaben
Zur Förderseite der KfW - Kredit 293
Förderstopp: BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen
Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt.
Förderfähig waren bislang rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Es wurden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert.
Die ab dem 01.01.2024 geplante Förderung steht nicht mehr zur Verfügung:
- mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
- Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis sollten keine Förderung mehr erhalten
Förderung seit dem 01.09.2023
- nur noch für Privatpersonen
Förderung seit dem 01.01.2023
- nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
- für Privatpersonen und Unternehmen
KFZ-Steuer
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
Regionale Förderung
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW beispielsweise Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG